Die Eigentümerschaft von Land wird geregelt durch den Land Code BE 2497 (1954), den Civil and Commercial Code, Land Reform for Agriculture Act BE 2518 (1975) sowie die Regulierungen des Innenministeriums.
Obwohl Sie ein Haus auf ihren Namen besitzen können, verbietet es das derzeitige thailändische Recht, dass ein Ausländer das Land besitzt, auf dem dieses Haus gebaut wurde.
Doch es gibt eine Anzahl von Möglichkeiten, Grundbesitz zu erwerben oder in Land zu investieren:
- Werden Sie Einwohner oder Staatsbürger
- Werden Sie Hauptinvestor einer export-orientierten und vom Board of Investment (BoI) genehmigten Firma. Die derzeitige Maximalgrösse für freien Grundbesitz liegt bei einem Rai (1.600 qm).
- Investieren Sie mit Genehmigung 40 Millionen Baht für ein Minimum an Jahren. Die derzeitige maximale Landgrösse liegt ebenfalls bei einem Rai.
- Investieren Sie in eine private thailändische limited company (GmbH). Das schliesst die Aufnahme in die limited company ein, in der Sie als Ausländer 49 Prozent der Anteile besitzen dürfen. Die restlichen 51 Prozent müssen von thailändischen Staatsangehörigen gehalten werden.
- 30 Jahre Pachtung eines Grundstücks auf den Namen des Ausländers. Das kann geschehen mit zusätzlichen,vorausbezahlten Optionen für weitere zweimal 30 Jahre. Der Ausländer kann auch die Option erhalten, das Land später für den Fall zu kaufen, dass sich die entsprechenden Gesetze in Zukunft ändern sollten. Nach thailändischem Recht gehören dem Ausländer die auf dem Grundstück von ihm errichteten Gebäude. Um das gesetzlich abzusichern, müssen Pachtverträge mit einer Länge von mehr als drei Jahren registriert werden. Dabei werden Registrierungs- und Stempelgebühren fällig, die sich nach der Höhe des Pachtbetrages in der Gesamtlaufzeit berechnen. Dieser registrierte Pachtvertrag behält sogar seine Gültigkeit, wenn das Grundstück zwischenzeitlich verkauft werden sollte.
Die von Ausländern am meisten angewendete Methode ist das Investieren in eine thailändische limited company, die bereits Land besitzt oder welches kaufen möchte. Die Statuten der Gesellschaft können so variiert werden, dass der ausländische Investor ausreichend Schutz gegen die vom Gesetz verlangte Mehrheit der thailändischen Anteilseigner besitzt.
Danach müssen 51 Prozent von thailändischen juristischen Personen gehalten werden. Trotzdem wird jeder Landkauf eines Unternehmens, von dem mehr als 40 % in ausländischer Hand sind, vom Central Land Office in Bangkok genau untersucht, um festzustellen, ob die Firma nicht nur deshalb gegründet wurde, um das Verbot ausländischen Landbesitzes zu umgehen. Das hat dazu geführt, dass der ausländische Investor nur noch 39 % der Anteile übernimmt, doch durch die zuvor erwähnten Veränderungen der Statuten trotzdem alleiniger Direktor der Firma und die einzige Führungskraft ist, die verbindliche Verträge abschliessen kann. Damit besitzt der Minimum-Anteilseigner die Kontrolle über die Firma. Diese muss jährlich eine Einkommenserklärung abgeben und entsprechend Steuern zahlen, doch Ihr Anwalt hat sicher auch eine Buchhaltungsabteilung, die mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.